Allgemein
Kinder, die in Österreich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und
zwischen dem 2. September dieses Jahres bis einschließlich 1. September kommenden Jahres
6 Jahre alt werden, sind am 1. September kommenden Jahres schulpflichtig.
Administrative Schuleinschreibung
Die schulpflichtigen Kinder sind bei der sprengelmäßig zuständigen Volksschule persönlich vorzustellen und anzumelden.
Die Schuleinschreibung findet meist Mitte bis Ende November statt.
Zur Schuleinschreibung sind folgende Personaldokumente mitzubringen:
- Geburtsurkunde
- Bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument
- Sozialversicherungskarte
- Ausgefüllter Anmeldebogen
- DSGVO mit Unterschrift
Frühgeborene Kinder, deren errechneter Geburtstermin erst nach dem 1. September des kommenden Jahres wäre, können die „Frühchenregelung“ in Anspruch nehmen.
Bitte dann bei der Schuleinschreibung auch den Mutterkindpass mitbringen.
Pädagogische Schuleinschreibung
Anfang März findet dann die pädagogische Schuleinschreibung statt.
Hier können die Kinder an verschiedenen Stationen ihre Schulreife zeigen.
Vorzeitige Aufnahme
Kinder, die zwischen dem 1. September und dem 1. März des kommenden Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.
Der Antrag ist bei der Schülereinschreibung im März einzubringen.